Hundeschulbetrieb während der Corona Maßnahmen

Gültig ab 24.11.2021 bis zum Inkrafttreten neuer Verordnungen

    Aufgrund der Verordnung der Landesregierung gilt bei uns ab sofort die so genannte 2G-Regel:
  • Zugang zum Unterricht haben Sie nur, wenn Sie gegen COVID-19 geimpft oder davon genesen sind.
  • Geimpfte und Genesene müssen das mit entsprechenden Dokumenten belegen – das sind zum Beispiel der gelbe Impfpass, das Impfzertifikat über eine App oder ein Genesenen-Nachweis.
  • Bitte halten Sie zur Kontrolle ebenfalls Ihren Personalausweis bereit!
  • Uns wurde eine Kontrollpflicht auferlegt, der wir natürlich nachkommen werden.
  • Sofern Sie die Voraussetzungen der 2G-Regel nicht erfüllen oder bei der Einlasskontrolle die Nachweise nicht vorzeigen können, ist eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
  • Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
  • Anmeldung und Impfausweis:

    Solltet ihr uns das erste Mal besuchen, bestehen wir auf die vorherige Zusendung der relevanten Seiten aus dem Impfausweis per Email (Scan oder Foto). Zur Anmeldung benutzt Ihr bitte das Anamnese Formular auf unserer Webseite.

    Hausbesuche:

    Hausbesuche in Räumlichkeiten der Kunden werden wir zu unserem und dem Schutz unserer Kunden vorerst nicht mehr anbieten.

    Begleitpersonen:

    Im Normalfall sind in unseren Einzelstunden, Gruppen und Kursen alle Menschen willkommen, die an der Erziehung des Hundes teilhaben.
    Ab sofort kommt bitte nur noch 1 Person / Hund.

    Symptome:

    Wenn Ihr Anzeichen der typischen Symptome verspürt, möchten wir Euch bitten lieber einmal zu viel abzusagen. Wir behalten uns vor, euch bei ersten Anzeichen vom Training auszuschließen. Bitte bleibt dem Training ebenfalls fern, wenn Ihr aufgrund Eurer Vorerkrankungen oder anderer Umstände zu einer Risikogruppe im Erkrankungsfall gehört.

    Hundeschule Erfstadt 23.11.2021